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EWGRL 388/77 Art 9 Abs 2 Buchst e
Personalgestellung, Einheitlichkeit der Entscheidung gegenüber Leistungserbringer und Leistungsempfänger

aufgenommen in die Datenbank am 21. Mai. 2010 | zuletzt geändert am 21. Mai. 2010

Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg vom 20.04.2010 zu folgenden Fragen:

1. Ist Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe e Spiegelstrich 6 der "Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai ....

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In diesen Fällen veranlagt die Finanzverwaltung vorläufig (§ 165 Abs. 1 AO):

BMF 22.07.10, IV A 3 - S 0338/07/10010

 


Diese bedeutsamen Verfahren wird der BFH 2010 entscheiden (mehr).

 


Die Links verweisen auf justiz-online, das Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen:

Hinweise zu Klageverfahren
Aussetzung der Vollziehung
Einstweilige Anordnung
Verfahrenskosten
Streitwertkatalog