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EWGRL 388/77 Art 9 Abs 2 Buchst e
Personalgestellung, Einheitlichkeit der Entscheidung gegenüber Leistungserbringer und Leistungsempfänger
aufgenommen in die Datenbank am 21. Mai. 2010 | zuletzt geändert am 21. Mai. 2010
Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg vom 20.04.2010 zu folgenden Fragen:
1. Ist Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe e Spiegelstrich 6 der "Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai ....
